Kanalisation & Anschlüsse

Servicebetriebe Neuwied (SBN): Kanalisation und Grundstücksanschlüsse

Vom Grundstücksanschluss über die Kanalisation in die Kläranlage: Wir kümmern uns um Ihr Abwasser.

Wir befassen uns mit allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Sammeln, Ableiten und Behandeln von Abwasser stellen können.

Wissenswertes "Anschluss an die öffentliche Kanalisation"

Benötigen Sie Hilfe z. B. bei der Planung oder Dimensionierung von Entwässerungsanlagen ?
Hier finden Sie Wissenswertes rund um Ihren Anschluss an die öffentliche Kanalisation.

SBN | Schaubild - Grafik - Anschluss an die öffentliche Kanalisation

Grundsätzlich ist für den erstmaligen Anschluss und die Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage eine Anschluss- und Einleitgenehmigung bei den Servicebetrieben Neuwied AöR (SBN) zu beantragen.

Das gilt zudem bei wesentlicher Änderung von Art, Menge oder Beschaffenheit des Abwassers oder das Anschließen von zusätzlichen Flächen.

Die Grundstücksentwässerungsanlage dient ausschließlich dem Zweck Abwasser zu entsorgen.

Ein Revisionsschacht (Einsteigschacht) muss vorhanden sein.

Im Falle einer Grenzbebauung (Gebäudeaußenkante = Grundstücksgrenze) muss mindestens eine Revisionsöffnung den Zugang zur Hauptgrundleitung gewährleisten.

Drainageleitungen, die Grundwasser vom Gebäude ableiten sollen, dürfen nicht an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen werden.

→ Infoblatt: Grundstücksentwässerung, Revisionsschacht, Drainageleitung (.pdf)


Anträge / Informationsblätter auf einen Blick:


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