Wir möchten Ihnen mit der nachfolgenden Auflistung einen kleinen Leitfaden zu Seite stellen:
Bei Eintritt des Todes zu Hause rufen Sie bitte umgehend einen Arzt.
Ihren Hausarzt oder den Notarzt.
Der Arzt wird die Todesbescheinigung
und den Leichenschein ausstellen.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus werden diese Unterlagen dem zuständigen Standesamt zugestellt.
Der
Sterbefall muss unter der Vorlage der Todesbescheinigung und des
Leichenschauscheines spätestens am folgenden Werktag (außer Samstag) dem
Standesamt im Sterbeort mitgeteilt werden. Zur weiteren Vorlage
benötigt man noch das Familienstammbuch oder eine Geburts- oder
Abstammungsurkunde, den Personalausweis, die Heiratsurkunde und bei
verwitweten Menschen die Sterbeurkunde des Erstverstorbenen.
Wenn Sie einen Sterbefall beim Standesamt anzeigen, benötigen Sie einen Personalausweis oder Reisepass.
Dann
ist die Überführung zu einem Friedhof zu veranlassen. Dies erfolgt in
der Regel über ein Beerdigungsinstitut. Das Beerdigungsinstitut
übernimmt auch in der Regel den oben genannten Behördengang.
Übrigens:
Sie können das Beerdigungsinstitut Ihres Vertrauens völlig frei wählen.
Es ist sinnvoll, zu den Verhandlungen über die Bestattung
einen von der Trauer weniger stark betroffenen Freund oder Verwandten
mitzubringen.
Eine Grabstätte muss ausgewählt und ein
Bestattungstermin vereinbart werden. Zu diesem Zeitpunkt sollte auch
feststehen, ob eine Erd- oder Feuerbestattung durchgeführt wird. Sie
können dies unmittelbar bei der Verwaltung der Servicebetriebe Neuwied
erledigen. Fragen Sie auch nach, wie Sie die Grabstätte gestalten
dürfen.
Bitte melden Sie den Sterbefall auch Ihrem Pfarramt, dann
können Sie die Bestattungsfestlichkeit mit dem zuständigen Geistlichen
absprechen.
Die weiteren Besorgungen wie die Auswahl des Sarges
und der Sterbewäsche, die Bestellung von Blumengebinden, die
Traueranzeigen in der Zeitung (in den Zeitungen) und der Druck von
Trauerkarten und die Erledigung aller Formalitäten , auch die
Organisation des Trauerkaffees, können Sie einem Beerdigungsinstitut
übertragen.
Weitere Erledigungen sind erst nach Erhalt der
Sterbeurkunde möglich. Die Sterbeurkunde sollte dabei direkt mehrfach
beantragt werden. Die Sterbeurkunde muss vorgelegt werden, wenn Sie
Ansprüche stellen wollen wie: Rente oder Pension neu beantragen, An- und
Ummeldungen bei Banken, Versicherungen, Krankenkasse etc.