E-Mail für rechtsverbindliche elektronische Kommunikation:
E-Mail für unverbindliche Anfragen und Auskünfte:
Die SBN eröffnen unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente:
I. Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation
1. Allgemeine Hinweise
II. Arten der elektronischen Kommunikation mit der SBN
1. Formfreie elektronische Kommunikation
Für eine rechtsverbindliche formfreie Kommunikation steht Ihnen folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:
Formfreie E-Mails können zudem auch an alle auf www.sbn-neuwied.de angebotenen oder auf Briefköpfen der SBN ausgewiesenen E-Mail-Adressen gesendet werden. Voraussetzung für eine weitere Bearbeitung ist, dass die zugesendeten elektronischen Dokumente eine vollständige Absenderadresse enthalten.
Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihre Nachricht die SBN erreicht, können Sie sich – wie unter Ziffer 1.1 beschrieben – als Benutzerin oder Benutzer der Virtuellen Poststelle (VPS) im rlp-Service registrieren und Nachrichten über die VPS versenden.
1.1. Registrierung zur Nutzung der Virtuellen Poststelle (VPS)
Vor der Übersendung Ihrer Mitteilung können Sie sich freiwillig und kostenlos als Benutzerin oder Benutzer der Virtuellen Poststelle (VPS) im rlp-Service (http://www.rlp-service.de) registrieren. Eine Versendung von Nachrichten an die SBN als registrierte Benutzerin oder als registrierter Benutzer hat für Sie den Vorteil, dass Sie eine detaillierte technische Übermittlungsbestätigung (Laufzettel) erhalten und die Sicherheit während der Datenübermittlung gewährleistet ist.
Zur Registrierung wählen Sie bitte unter http://www.rlp-service.de den Menüeintrag „Registrieren rlp-Service“ und folgen Sie den Anweisungen. Bei der Registrierung werden Ihre Adressdaten erfasst. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen Aktivierungslink an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
Nach erfolgter Aktivierung können Sie die VPS künftig sowohl für die formgebundene als auch die formfreie elektronische Kommunikation mit der SBN und anderen Kommunal- und Landesbehörden in Rheinland-Pfalz nutzen, soweit eine entsprechende Zugangseröffnung ausgesprochen ist. Die Datenübertragung erfolgt hierbei geschützt gegen fremde Einsichtnahme. Mit der Registrierung erklären Sie Ihr Einverständnis, dass Ihnen die SBN und andere Landes- und Kommunalbehörden, mit denen Sie elektronisch Kontakt aufnehmen, in Bezug auf Ihr aktuelles Anliegen Nachrichten in Ihre VPS zusenden kann. Um diese Nachrichten zu lesen, müssen Sie sich in der VPS mit Ihren Benutzerdaten, mit denen Sie sich registriert haben, anmelden. Weitere Hinweise zur VPS sowie die Benutzungsbedingungen finden Sie unter http://www.rlp-service.de.
1.2. Verschlüsselung der Dokumente
Unabhängig von einer Registrierung in rlp-service können Sie Ihre Mitteilungen an die SBN zur Sicherung der Vertraulichkeit verschlüsselt senden. Dies wird insbesondere bei der Übertragung Ihrer personenbezogenen Daten empfohlen. Hierzu wird ein öffentliches Verschlüsselungszertifikat der Poststelle der SBN zur Verschlüsselung Ihrer Dokumente unter http://www.rlp-service.de/ im Download-Bereich des Menüpunktes „VPS“ zur Verfügung gestellt.
2. Formgebundene verschlüsselte elektronische Kommunikation
Die elektronische Kommunikation mit der SBN erfolgt grundsätzlich formfrei mit einfacher E-Mail, sofern nicht ausnahmsweise eine Schriftform von Dokumenten gesetzlich angeordnet ist. Wenn die Schriftform vorgeschrieben ist, kann sie durch die formgebundene elektronische Kommunikation ersetzt werden. Eine rechtsverbindliche und formgebundene elektronische Kommunikation ist erforderlich, wenn für Dokumente, die Sie der SBN übermitteln wollen, gesetzlich die Schriftform angeordnet ist. Dies sind Vorgänge, die zur Bearbeitung in Papierform eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen - beziehungsweise Rechtsfristen in Gang setzen - (beispielsweise Widersprüche).
Zugelassenes Verfahren, das die Schriftform ersetzt, ist:
2.1 Authentifizierung mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS)
In Deutschland erfüllen qualifizierte elektronische Signaturen (qeS) die Anforderungen an die elektronische Form gemäß § 126a BGB, die die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform ersetzen kann. Auch erhalten nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehene elektronische Dokumente den gleichen Beweiswert wie (Papier-) Urkunden im Sinne der Zivilprozessordnung (§ 371a Abs. 1 ZPO).
Sie benötigen hierzu ein aktuelles Signaturzertifikat für die Unterschriftsfunktion. Dies erhalten Sie bei einem Zertifizierungsdienstanbieter, der die Identität des Nutzers prüft. Anschließend stellen Sie Ihnen je ein privates und ein öffentliches Zertifikat zur Verfügung.
Die Anbieter, die sich und ihre Dienste als akkreditiert bezeichnen dürfen, werden unter Angabe des jeweiligen Dienstes auf der Internetseite www.elektronische-vertrauensdienste.de unter dem Punkt „Signatur“ veröffentlicht:
Für qualifiziert signierte Dokumente und Nachrichten, die Sie an die SBN senden möchten, steht Ihnen ausschließlich folgende E-Mail-Adresse der virtuellen Poststelle (VPS) zur Verfügung:
Alternativ können Sie nach erfolgter Aktivierung die VPS künftig auch direkt zur formgebundenen verschlüsselten elektronischen Kommunikation mittels einer qeS mit der SBN und anderen Kommunal- und Landesbehörden in Rheinland-Pfalz nutzen.
Denn über die VPS können Sie ebenfalls Dokumente und Mitteilungen, die mit einer qeS versehen sind, direkt aus der VPS heraus an die SBN senden. Dazu benötigen Sie ein gültiges Signaturzertifikat Signaturkarte eines für die qualifizierte Signatur akkreditierten Anbieters.
Weitere Hinweise zur VPS sowie die Benutzungsbedingungen finden Sie unter:
https://www.rlp-service.de/RLPGateway/fvp/fv/middleware/VPS.aspx
Rechtliche Hinweise
Die SBN übernehmen keine Gewähr dafür, dass das System zur Entgegennahme der von Ihnen übermittelten E-Mails technisch stets zur Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen die SBN sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Betreiber der virtuellen Poststelle:
Landesbetrieb Daten und Information (LDI)
Valenciaplatz 6
55118 Mainz
Telefon: 0180/2000 620
Fax: 06131/605-145
E-Mail:
Rechtliche Besonderheiten:
Allgemeine Nutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz (AGB VPS)
Die VPS wird durch den oben genannten Betreiber zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der VPS erfolgt auf Grundlage der "Allgemeinen Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz" (AGB VPS).
Durch Nutzung der VPS erkennt der Nutzer die AGB VPS an.
Gewährleistung / Haftung:
Die Nutzung der virtuellen Poststelle erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuell auftretende Schäden an Ihrem Computersystem übernehmen wir keine Haftung. Die SBN übernehmen keine Gewähr dafür, dass das System stets zur Verfügung steht. Schadenersatzansprüche gegen die SBN sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
