Gebührenbescheid Straßenreinigung

Zu Beginn des Jahres werden die Gebührenbescheide zur Straßenreinigung versendet. Erfahrungsgemäß gibt es hierzu einige Fragen, die wir gesammelt haben und auf dieser Seite beantworten.

Die häufigsten Fragen zur Straßenreinigungsgebühr

Wie teile ich am besten eine Änderung mit?

Eine Änderung können Sie entweder per E-Mail () oder mithilfe des Änderungsformulars, welches Sie mit jedem unserer Bescheide erhalten mitteilen.
Das Änderungsformular können Sie uns dann postalisch oder eingescannt per E-Mail zukommen lassen.


Warum bekomme ich das Änderungsformular bei jedem Bescheid dazu?

Das Änderungsformular dient dazu, uns eventuelle Änderungen (Anschrift, Bankverbindung, Eigentumswechsel) schnell und einfach mitteilen zu können. Das Formular ist an jedem unserer Gebührenbescheide automatisch dabei. Falls sich bei Ihnen also nichts geändert hat, können Sie das Formular einfach bei Ihrem Bescheid aufbewahren, um dieses dann bei einer Änderung zu einem späteren Zeitpunkt nutzen zu können.


Wann bekomme ich meine „Abrechnung“?

Die „Jahresabrechnung“ bzw. den Gebührenbescheid erhalten Sie immer am Beginn des darauffolgenden Jahres.
Den Gebührenbescheid für z. B. das Jahr 2024 erhalten Sie also im Januar 2025.


Was ist, wenn ich mein Grundstück verkauft habe?

Falls ein Eigentumswechsel vorliegt, teilen Sie uns dies bitte schnellstmöglich mit. Wir erhalten hiervon keine automatische Mitteilung vom Grundbuchamt. Die Änderung können Sie uns per ausgefülltem Änderungsformular mitteilen. Wichtig ist hier die Unterschrift des neuen Eigentümers, falls noch keine endgültige Eintragung im Grundbuch erfolgt ist, sowie das Datum zu welchem der Wechsel durchgeführt werden soll (immer zum Monatsletzten).


 Wer ist zuständig für die Reinigung und den Winterdienst?

Mithilfe der Reinigungsklasse auf Ihrem Gebührenbescheid können Sie nachvollziehen, wer für die Reinigung der Straße und des Gehwegs zuständig ist und wie oft gereinigt wird.

ReinigungsklasseReinigung StraßeReinigung GehwegWinterdienst StraßeWinterdienst Gehweg
RK I1 x wöchentlich SBNAnwohner SBNAnwohner 
RK II1 x wöchentlich SBNAnwohner SBNAnwohner 
RK III3 x wöchentlich SBNAnwohner SBNAnwohner 
RK IV2 x wöchentlich SBNSBNSBNSBN
RK V7 x wöchentlich SBNSBNSBNSBN
RK VI7 x wöchentlich SBNSBNSBNSBN


Wie kann ich eine Einzugsermächtigung erteilen oder eine neue Bankverbindung mitteilen?

Das Erteilen einer Einzugsermächtigung funktioniert bequem über unser Online-Formular. Über dieses Formular können Sie uns auch Ihre neue Bankverbindung mitteilen, sollte sich etwas geändert haben.


Haben Sie andere Fragen?

Gerne können Sie uns bei weiteren Fragen per E-Mail () oder telefonisch (02631/85-4588) erreichen.


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